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Details

Bauvorhaben in der Arbeitszone II (A II)

UVP – Pflicht gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)             

  • Zuständigkeit bei Kanton:

           Nadine Ditner, 062 835 37 56, nadine.ditner@ag.ch

           Nicolas Grünert, 062 835 33 19, nicolas.gruenert@ag.ch

Zuständige Ämter des Kantons Aargau

Zuständige Personen der Gemeinde Möhlin

Grünflächenziffer (ökologische Ausgleichsflächen) sowie Dachbegrünung gemäss BNO; § 16 Abs. 2, 3 und 4

  • Zuständigkeit bei Gemeinde Möhlin: Fachplaner Herrn André Rey, ar@andre-rey.ch

Sprinkleranlagen / Löschschutz

  • Zuständigkeit bei Gemeinde Möhlin: Fachplaner Herrn Martin Schibli, 062 832 11 71, m.schibli@wapa.ch

Anschlussbeiträge an Abwasseranlagen werden gemäss dem rechtsgültigen Abwasserreglement der Gemeinde Möhlin erhoben.

  • § 24 Abs. 1-6; für alle Bauten Fr. 70.-- pro m2 Bruttogeschossfläche, auch Untergeschosse!
  • Hochregallager über einer Höhe von 10m werden mit Zuschlägen innerhalb von 4m-Schritten berechnet

Maximale Gebäudehöhe

  • Die max. Gebäudehöhe in Möhlin beträgt 30m, dies in Abhängigkeit zur Stützpunktfeuerwehr Rheinfelden und deren höchsten Drehleiter.
Bau und Umwelt, Hochbau / Planung
Kernzonen, MFH in W2 & Areal, Arbeitszone II