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Ortsbürgergemeinde

Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.
Die Ortsbürgergemeinde hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.). Sofern ihre Mittel ausreichen obliegt ihr im Weiteren:

  • Förderung des kulturellen Lebens sowie Unterstützung kultureller und sozialer Werke
  • Mithilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinden
  • Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selber stellen

Organe der Ortsbürgergemeinde sind: 

  • die Ortsbürgergemeindeversammlung
  • die Gesamtheit der stimmberechtigten Ortsbürger an der Urne 
  • der Gemeinderat
  • die Finanzkommission