Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Sonnenpark
Sonnenpark
Beschreibung Banner
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
Bata Park
Bata Park
Beschreibung Banner
 
 
Newsletter und Social Media
Newsletter und Social Media
Beschreibung Banner
1
Sonnenpark
Sonnenpark
Beschreibung Banner
2
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
3
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
4
Bata Park
Bata Park
Beschreibung Banner
5
Details

Drittmeldepflicht Vermieter/Logisgeber (Ein-/Auszugsanzeigen)

Die Drittmeldepflicht ist mit §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Portallösung www.drittmeldung.ch wurde von den Kantonen Aargau und Zürich finanziert und realisiert. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt über die Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.

Für die Meldung über die Plattform wird der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID). Der EGID sowie der EWID können über https://map.geo.admin.ch ermittelt werden.

Drittmeldepflicht
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Zuzug, Adressänderung, Wegzug