31.10.2024
Auflage vom 01.11.2024 bis 02.12.2024
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 01.11.2024 bis 02.12.2024 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein "Mein Konto" vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Baugesuchnummer: 2024-144
Bauherrschaft: Walter Schmid, Fichtenstrasse 3, 4313 Möhlin
Grundeigentümer/in: Bauherrschaft
Projektverfasser/in: TFT Bauelemente Paul Böhler GmbH, Schaubingerstrasse 5, 79713 Bad Säckingen (D)
Bauobjekt: Sitzplatzverglasung
Lage: Parz.-Nr. 2984, Fichtenstrasse 3
Zone: Wohnzone 2